Kroatiens Küstengebiet nur mit Motorbootführerschein befahrbar

Kroatien hat teilweise unbewohnte, traumhaft schöne Inseln, sie sind in einem der unverwechselbarsten Wassersportgebiete in Europa gelegen. Idyllische Küstenorte wie Opatija mit den typischen, zum Teil historischen Gebäuden entfalten den Reiz erst richtig von der Seeseite aus. Das azurfarbene Wasser ist der perfekte Ort zum Schnorcheln und Tauchen, die weit abgelegenen Buchten lassen sich bloß von Wassersportlern erreichen.

Wenn man über die notwendige Berechtigung verfügt, kann sich der Urlauber ein kleines Boot oder auch eine Jacht mieten und hiermit auf Expedition gehen, um die ursprüngliche Natur Kroatiens zu erleben. Dafür ist ein kroatisches Küstenpatent oder ein entsprechender Führerschein nötig, weil in Kroatien besteht generelle Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote und Jet-Skis.

Das Küstenpatent Kroatien Kategorie A entspricht teilweise einem deutschen Motorbootsführerschein See. Das Mindestalter von 16 Jahren ist zu beachten und die Motorleistung von 8 kW und die Bootslänge von sieben Metern darf auf keinen Fall überschritten werden. Eine zusätzliche Auflage betrifft die Reichweite: Den Kapitänen von motorisierten Kleinbooten ist es untersagt, eine maximale Reichweite von sechs nautischen Seemeilen beziehungsweise ca. 11 Km zu überschreiten.

Ein kroatisches Küstenpatent Kategorie B wird ab 18 Jahren erteilt und erlaubt das Führen von Segel- sowie Motorbooten bis 30 BRZ sowie Jet-Skis im Bereich von 12 Seemeilen Küstennähe, wohingegen die Motorleistung unbegrenzt ist. Dieses Patent gilt ebenso in kroatischen Binnengewässern und gestattet die Bedienung von UKW-Seefunkanlagen. Dieses Patent hat Gültigkeit in Kroatien, wird aber zum Teil von anderen Mittelmeerstaaten anerkannt.

Für den gewerblichen Bereich gibt es das Küstenpatent Kroatien C beziehungsweise den Jachtmaster A, sie sind für große Schiffe bis zum Volumen von 200 BRZ ausgelegt und sind deshalb für den Privatanwender eigentlich nicht wichtig.

Festzuhalten bleibt, für Wassersportler ist es grundsätzlich Pflicht, einen entsprechenden Motorbootschein vorzulegen, welcher ebenfalls durch europäische Übereinkommen Anerkennung findet. Sollte keinerlei Führerschein verfügbar sein, so kann im Urlaub Kroatien die Prüfung für das Küstenpatent Kroatien abgelegt werden.

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